Es gebe nach wie vor keine Evidenz dahingehend, dass der Handel zum Infektionsgeschehen beitrage, sagte Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW). Die Tatsache, dass in Niedersachsen, wo Mitte Dezember die 2G-Regelung im Einzelhandel ganz aufgehoben wurde, und in Bayern, wo seit der letzten Woche des Jahres 2021 die 2G-Regelung für viele Branchen sukzessive aufgehoben wurde, die Werte nicht nach oben geschnellt seien, zeige im Gegenteil, dass 2G im Einzelhandel keine positiven Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen habe, so Hagmann weiter.
„Es ist unseren Kundinnen und Kunden nicht zu erklären, warum im benachbarten Bayern der Einkauf ohne Nachweis möglich ist, bei uns jedoch nicht. Die Konsequenz wäre, dass die Kundschaft vor allem in grenznahen Gebieten zum Einkauf nach Bayern fährt. Der daraus entstehende wirtschaftliche Schaden wäre für viele Händlerinnen und Händler nicht mehr verkraftbar. Wir fordern die Landesregierung auf, hier unverzüglich dem Vorbild aus Bayern zu folgen“, sagte Hagmann.
Im Gegensatz zu Bayern will Baden-Württemberg an der 2G-Regelung im Handel festhalten. „Einen entsprechenden Eilantrag hat der Verwaltungsgerichtshof erst am 12. Januar erneut zurückgewiesen und unsere Vorgaben für die 2G-Regel insofern bestätigt“, argumentierte eine Sprecherin des Staatsministeriums gegenüber der „Heilbronner Stimme“ und dem „Südkurier“.