Bisher mussten solche Anträge bereits ab 800 Quadratmetern gestellt werden. Die neue Regelung spare Zeit und mache Städte sowie Gemeinden handlungsfähiger, teilte Bauministerin Ina Scharrenbach der „Rheinischen Post“ mit. „Zugleich haben wir die Spielräume erweitert, um große Einzelhandelsunternehmen im ländlichen Raum oder in Wohngebieten anzusiedeln“, so Scharrenbach.
Die Bauministerin beklagte, dass zu viele Einzelhandelsprojekte in der Vergangenheit an Klageverfahren oder kommunalen Planungsfehlern gescheitert sind. „Deswegen geben wir einen Kompass an die Hand, wie Fehlentwicklungen verhindert werden können – etwa den Rückzug von Märkten aus den Innenstädten in die Gewerbegebiete.“