Durch die erhöhte Ansteckungsgefahr, die mit der Variante einhergehe, sei es wichtig, beim Zusammentreffen mit anderen Personen und insbesondere in geschlossenen Räumen FFP2-Masken oder vergleichbare Masken ohne Ausatemventil, wie KN95/N95 zu tragen.
So heißt es im neuen Regelkatalog der Corona-Schutzverordnung: „Beim Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs wird daher die Verwendung von FFP2-Masken oder vergleichbaren Masken dringend empfohlen.“ Verpflichtend bleibt jedoch zunächst weiterhin eine medizinische Maske, wie die sogenannte OP-Maske in Bussen, Bahnen oder in Geschäften.
In Baden-Württemberg hatte es schon eine dringende Empfehlung dieser Art gegeben. Hier gilt ab Mittwoch eine FFP2-Pflicht in Supermärkten.