EuGH-Urteil Mehr Schockbilder auf Zigarettenautomaten

Schockbilder für Zigarettenverpackungen müssen bereits auf Automaten zu sehen sein. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag verkündet. Die entsprechenden Tasten müssen die Warnungen künftig aufführen, wenn sie Kippenpackungen ähneln.

Donnerstag, 09. Dezember 2021 - Handel
Lebensmittel Praxis
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Bildquelle: Getty Images

In Gang gesetzt hat die Klage laut dpa die deutsche Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei, die sich an den Kassen in zwei Münchener Supermärkten an den nicht erkennbaren Warnhinweisen störte. „Zumindest müssen die Auswahltasten die Warnhinweise zeigen“, argumentiert Pro Rauchfrei ihre Position. Nachdem der Vorstoß am Landgericht und Oberlandesgericht scheiterte, wanderte das Verfahren vor rund eineinhalb Jahren vom Bundesgerichtshof an den EuGH.

Das OLG München urteilte, dass die Zigarettenverpackungen noch nicht in den Verkehr gebracht werden, solange sie sich im Automaten befinden. EuGH-Generalanwalt Evgeni Tanchev kam in einem Guthaben hingegen zu dem Schluss, dass die Zigaretten bereits vor dem Bezahlen in Verkehr gebracht werden. Darüber hinaus stellt der EUGH klar, dass die Schockbild-Pflicht laut EU-Recht auch auf Darstellungen zutrifft, die hinsichtlich der „Umrisse, Proportionen, Farben und Markenlogo“ einer Packung zugeordnet werden können, entsprechend also auch die Tasten an Automaten betreffen.

 

 

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