Demnach lässt der „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ dem Kunden die Wahlmöglichkeit, das Lichtbild entweder von einem Fotofachhändler oder durch eine Behörde anzufertigen zu lassen. „Die geplanten Änderungen hätten viele Kollegen in den Ruin getrieben und zahlreiche Arbeitsplätze vernichtet“, erläutert Schorcht. Der neue Entwurf sei vor allem in Bezug auf die Automaten nicht optimal, aber die berechtigen Interessen der Händler seien berücksichtigt.“ Jetzt gelte es laut Schorcht, das weitere Gesetzgebungsverfahren aktiv zu begleiten um sicherzustellen, dass die Änderungen im Regierungsentwurf unverändert auch im Bundestag beschlossen werden.
Der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums aus dem Dezember 2019 wollte für neue Ausweisdokumente zwingend Fotos vorschreiben, die am Ort der Antragstellung unter behördlicher Aufsicht gemacht werden. Damit wäre die Herstellung von biometrisch korrekten Fotos in Drogeriemärkten, Fotofachhandel oder Fotostudios gesetzlich ausgeschlossen worden.
Wird der Gesetzentwurf wie vorgelegt beschlossen, müssen Dienstleister künftig sicherstellen, dass eine elektronische, medienbruchfreie Übermittlung eines unbearbeiteten Lichtbilds an den Passhersteller auf sicherem Weg erfolgt. Nur wenn Zweifel über die Identität der im Lichtbild abgebildeten Person oder ein Verdacht auf eine unzulässige Bearbeitung des Lichtbilds besteht, kann ausnahmsweise die Passbehörde anordnen, dass das Lichtbild in Gegenwart eines Mitarbeiters in einer Passbehörde anzufertigen ist.