EU-Parlament Weg frei für Verbandsklagen

In Konflikten mit Unternehmen sollen europäische Verbraucher nach dem Willen des EU-Parlaments künftig leichter an Schadenersatz kommen. Auf eine entsprechende Position einigten sich die Europaabgeordneten mit großer Mehrheit. Sie fordern, dass EU-Bürgern in Fällen mit vielen Geschädigten künftig die Möglichkeit zu Verbandsklagen offensteht.

Mittwoch, 27. März 2019 - Handel
Lebensmittel Praxis
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Damit soll der Flickenteppich verschiedener Regeln in der EU beendet werden. Den Vorschlägen zufolge könnten künftig gemeinnützige Organisationen wie Verbraucherverbände versuchen, die Anliegen der Verbraucher vor Gericht durchzusetzen.

Mit der Abstimmung positionierte sich das EU-Parlament zu neuen Regeln, die die EU-Kommission im April vergangenen Jahres vorgeschlagen hatte – auch im Licht von Skandalen wie dem VW-Abgasskandal mit Millionen Geschädigten. Bevor die neuen Regeln eingeführt werden können, muss sich das Parlament noch mit den EU-Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Linie einigen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte das Abstimmungsergebnis. Damit werde eine Lücke im kollektiven Rechtsschutz geschlossen und Verbrauchern einfacher zu ihrem Recht verholfen. In Deutschland ist es seit vergangenem November möglich, Musterfeststellungsklagen einzureichen. Auch hier können Verbraucherschützer stellvertretend für viele Betroffene gegen Unternehmen klagen. Die Verbraucher selbst tragen dabei kein finanzielles Risiko.

 

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