Seit 13. Januar 2018 darf für Zahlungen per Kreditkarte, Sepa-Lastschrift oder Überweisung kein zusätzliches Entgelt verlangt werden. Händlern ist es untersagt, online wie an der Ladenkasse, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten solche Aufschläge vom Verbraucher einzufordern.
Die Wettbewerbszentrale verschickte bislang 15 förmliche Unterlassungsaufforderungen. In der Mehrzahl der Fälle habe es eine außergerichtliche Einigung gegeben. Die betroffenen Unternehmen hätten sich verpflichtet, auf Entgelte zu verzichten. Dabei ging es um Aufschläge bei Zahlungen mit Kreditkarten sowie beim Einsatz der EC-Karte an der Ladenkasse, wenn die Kaufsumme einen Mindestbetrag nicht erreichte.
In einigen Fällen zog die Wettbewerbszentrale vor Gericht, um grundsätzliche rechtliche Fragen klären zu lassen.