Der Handelsverband Deutschland (HDE) wehrt sich gegen die geplante Einführung einer digitalen Bonpflicht. Die Bundesregierung will die Pflicht zur Ausgabe von Kassenzetteln auf Papier zum 1. Januar 2028 abschaffen und stattdessen die Ausgabe digitaler Belege vorschreiben. Der Verband sieht darin einen Wortbruch der Politik und fordert die vollständige Abschaffung jeglicher Bonpflicht, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.
„Im Koalitionsvertrag wurde die Abschaffung der Bonpflicht vereinbart. Die Einzelhändler erwarten daher zu Recht, dass dieses Versprechen auch umgesetzt wird“, zitierte der Verband seinen Steuerexperten Ralph Brügelmann in einer Mitteilung. Wenn lediglich der Papierbon abgeschafft und durch einen verpflichtenden digitalen Beleg ersetzt werde, bleibe die Belegpflicht faktisch bestehen. Gleichzeitig drohten den Unternehmen erhebliche Investitionen in ihre Kassensysteme, und das in einer wirtschaftlich ohnehin angespannten Situation.
Für viele Händler könnte die Umstellung mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden sein, teilte der Verband mit. Zwar verfügten moderne Kassensysteme teilweise bereits über die technischen Voraussetzungen für die Ausgabe digitaler Belege. Gerade bei älteren oder einfacheren Systemen sei jedoch häufig eine Nachrüstung erforderlich. Es müsse geprüft werden, ob die vorhandenen Kassensysteme die für einen digitalen Beleg notwendigen Daten überhaupt elektronisch ausgeben könnten. Sei das nicht der Fall, könnte die Anschaffung eines neuen Kassensystems erforderlich werden – unabhängig davon, ob die bestehende Kasse noch voll funktionsfähig sei.
HDE rät Händlern zum Abwarten
Der Verband rät Händlern, mit Anschaffungen noch zu warten. Die Vorgaben für die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung Kassen würden gerade auf die Version 3.0 aktualisiert. Wann die Finanzverwaltung damit fertig sei und vor allem wann die Kassenanbieter diesen neuen Standard in die Kassensysteme implementiert hätten, sei zurzeit noch völlig unklar. Wer zu früh kaufe, brauche dann möglicherweise schnell ein kostenpflichtiges Update. Der Verband fordert, die Kassenpflicht mit dem Abschluss der Arbeiten an der Schnittstelle zu synchronisieren.
Darüber hinaus bestehen nach Angaben des Verbands weiterhin rechtliche Fragen zur flächendeckenden Umsetzung digitaler Belege. Dies betreffe insbesondere Waagen-Kassen-Systeme, wie sie etwa in Supermärkten, Obst- und Gemüseabteilungen oder Fleischereien eingesetzt würden. Nach der europäischen Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen müssten bei bestimmten preisrechnenden Waagen die Angaben zu den Vorgängen für den Kunden auf einem Bon oder Etikett ausgedruckt werden. Ob diese Vorgabe auch künftig einen Papierbeleg vorschreibe, sei derzeit Gegenstand eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof. „Es kann nicht sein, dass Deutschland eine neue Regelung einführt, deren praktische Umsetzung bei bestimmten Kassensystemen möglicherweise mit europäischem Recht kollidiert“, zitierte der Verband Brügelmann.