Das Bundesfinanzministerium will die Pflicht zur Ausgabe von Papierkassenbons abschaffen – allerdings nicht die Bonpflicht selbst. Ab dem Jahr 2028 sollen Händler und andere Unternehmen ihre Belege stattdessen digital bereitstellen, wie aus einem Gesetzentwurf des Ministeriums hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hatte es noch geheißen: „Wir schaffen die Bonpflicht ab.“ Davon ist nun keine Rede mehr.
Laut dem Entwurf des SPD-geführten Ressorts sollen Kunden den digitalen Kassenbon künftig über einen QR-Code erhalten, den das Kassendisplay anzeigt. Die Kunden könnten diesen Code mit dem Smartphone scannen, ohne eine spezielle App des jeweiligen Geschäfts zu benötigen. Das Ministerium rechnet den Angaben zufolge nicht mit nennenswert vielen Neuanschaffungen, da moderne Kassensysteme in der Regel bereits über Kundendisplays verfügten. Der Anspruch auf eine Quittung in Papierform soll laut dem Entwurf bestehen bleiben.
Für den Lebensmittelhandel besonders relevant ist eine weitere Regelung des Gesetzentwurfs: Ab 2028 sollen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro verpflichtend elektronische Kassensysteme nutzen müssen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte dies bereits vergangene Woche angekündigt, als er gemeinsam mit Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) einen Aktionsplan gegen Steuerbetrug vorstellte. Ziel sei es, Manipulationsmöglichkeiten einzuschränken und Steuerhinterziehung leichter aufzudecken.
Nach Angaben des Ministeriums gibt es derzeit noch mehr als hunderttausend sogenannte offene Ladenkassen, also Kassen ohne elektronische Aufzeichnung. Deren Umsätze seien besonders missbrauchsanfällig, weil es keine oder nur handschriftliche Aufzeichnungen gebe. Elektronische Kassensysteme erfassen dagegen jede einzelne Zahlung digital und schützen die Daten durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung vor unerkannten Veränderungen. Über die Pläne des Finanzministeriums hatte zuerst der „Spiegel“ berichtet.
