Bis zur Entscheidung in der Hauptsache des Verfahrens der Gewerkschaft Ver.di gegen das Land Berlin zur Sonntagsöffnung, darf der Einzelhandel an den drei vom Senat festgelegten Sonntagen (28. Januar – zur Internationalen Grünen Woche, 18. Februar – zur Berlinale, 11. März – zur Internationalen Tourismusbörse ITB) im ersten Halbjahr 2018 öffnen. „Bis zur Urteilsverkündung wird damit dem erklärten Willen des Gesetzgebers Rechnung getragen und dem Handel die gesetzlich vorgesehene Sonntagsöffnung ermöglicht“, sagte HBB-Hauptgeschäftsführer Nils Busch-Petersen.
Busch-Petersen betonte, dass die korrekte und gewissenhafte Arbeit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales an dieser Stelle eindrucksvoll bestätigt worden sei. Ver.di hatte Ende letzten Jahres gegen die vom Senat festgelegten verkaufsoffenen Sonntage für 2018 geklagt. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte daraufhin am 27. Dezember die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt, sodass eine Sonntagsöffnung zunächst nicht möglich war.