Zusatzentgelte im Handel Neue Beschwerdestelle

Stationäre und Online-Händler dürfen von Samstag, 13. Januar 2018, an für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten keine Aufschläge mehr vom Verbraucher einfordern. Zur Überwachung der Neuregelung hat die Wettbewerbszentrale eine Beschwerdestelle eingerichtet. Verbraucher und Gewerbetreibende können dort Fälle melden, in denen die neuen Regeln missachtet werden.

Freitag, 12. Januar 2018, 13:50 Uhr
Lebensmittel Praxis
Bildquelle: Getty Images

Nach Angaben der Wettbewerbszentrale ist eine Belastung des Verbrauchers mit Zusatzkosten für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen im Lastschrift-Verfahren künftig nicht erlaubt. Für die Bezahlung per Überweisung nach einem Kauf auf Rechnung sowie per Kreditkarte gilt das gleiche. Die Bad Homburger Institution setzt sich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ein.

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