Die Drogeriekette dm hat testweise in vier Filialen Augenscreenings und Netzhautfotografien eingeführt. Auf diese Weise sollen frühzeitig Augenerkrankungen erkannt werden, heißt es. Der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi warnt jedoch: „Wenn medizinische Fachkenntnisse fehlen, kann das die Gesundheit der Menschen gefährden – hier ist der Bund gefordert.“
Philippi: Personal kann Ergebnisse nicht medizinisch bewerten
Dm kooperiert bei den Checks mit unterschiedlichen Partnern und bietet neben Untersuchungen zu Augen auch solche zu Haut und Blut an. Zusätzlich sind Selbsttests zu Lebensmittelunverträglichkeiten unter der Eigenmarke erhältlich. Ärzteverbände haben sich bereits kritisch zu diesen Angeboten geäußert.
Philippi sieht in den Checks vor allem ein Marketinginstrument und bezweifelt deren Nutzen für die Gesundheitsvorsorge: „Das Personal ist zwar im Umgang mit den Geräten geschult, kann die Ergebnisse aber nicht medizinisch bewerten. Ohne fachliche Einordnung drohen Fehlinterpretationen – mit potenziellen Risiken für die Patienten durch falsche Sicherheit oder unnötige Sorgen.“
Klare gesetzliche Regelung vom Bund gefordert
Auch die von dm angestrebte Entlastung ärztlicher Praxen hält Philippi für unrealistisch. Er meint: „Ohne ärztliche Voruntersuchung besteht die Gefahr von Fehldiagnosen und verzögerten Arztbesuchen.“ Stattdessen plädiert er für eine Stärkung der wohnortnahen Versorgung durch Apotheken, insbesondere in ländlichen Regionen.
„Apotheken beschäftigen qualifiziertes Fachpersonal, das einfache Tests sicher durchführen kann. So entsteht ein niedrigschwelliges Angebot, das die Patientensicherheit nicht gefährdet“, erklärt Philippi. Für weitergehende Diagnosen und Beratungen sei jedoch der Arztbesuch unverzichtbar.
Ferner fordert Philippi eine klare gesetzliche Regelung: „Der Bund muss handeln. Medizinische Diagnostik und Vorsorge gehören in die Hände von Ärzten.“
Wettbewerbszentrale sieht fünf Rechtsverstöße
Unterdessen hat die Wettbewerbszentrale bestätigt, dass sie wegen des Augenscreenings Klagen vor den Landgerichten Düsseldorf und Karlsruhe vorbereitet. Die Wettbewerbszentrale sieht sich als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.100 Unternehmen und über 800 Verbänden und Kammern. Die Wettbewerbszentrale sieht in den Dienstleistungen in den dm-Filialen Verstöße gegen gleich fünf rechtliche Vorgaben, darunter gegen irreführende Werbung und gegen das Heilpraktikergesetz.
Eine Abmahnungserklärung der Wettbewerbszentrale gegen dm und den Dienstleister Skleo Health hatte dm nicht unterschrieben. Die Drogeriekette will an den Augenscreenings festhalten. Sie sieht darin einen Beitrag zur Entlastung des Gesundheitswesens.
