LP Steuerpraxis Pensionszusagen gedeckelt

Pensionszusagen für GmbH-Chefs sind grundsätzlich immer möglich. Allerdings nicht in beliebiger Höhe. Hierfür hat der Bundesfinanzhof klare Grenzen gesetzt: Die zugesagten Altersbezüge dürfen maximal 75 Prozent des am Bilanzstichtag gezahlten Gehaltes betragen. Wird die Grenze überschritten, liegt eine so genannte Überversorgung vor. Die steuerlichen Folgen sind gravierend. Für den überschießenden Teil dürfen keine Rückstellungen gebildet werden. Das bedeutet, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung  vorliegt, die zu versteuern ist.

Dienstag, 13. Juni 2017, 09:50 Uhr
Lebensmittel Praxis
Bildquelle: LP-Archiv

Diese Entscheidung hat der Bundesfinanzhof jetzt noch einmal bestätigt. Was zu beachten ist und welche Bedeutung das Urteil für die Praxis besitzt, können Sie in der aktuellen
LP Steuerpraxis  nachlesen (Probeabo: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

 

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