Neue Qualitätspyramide Deutschland ordnet seine Weine nach Herkunft

Seit dem Jahrgang 2026 gilt in Deutschland eine neue Qualitätspyramide für Weine. Je enger die geografische Herkunft der Trauben gefasst ist, desto höher die Qualitätsstufe. Die bisherigen Prädikate wie Kabinett oder Spätlese bleiben zwar erhalten, verlieren aber an Bedeutung – auch weil der Klimawandel die alte Einteilung überholt hat.

Montag, 14. September 2026, 09:13 Uhr
Theresa Kalmer (mit dpa)
Die neue Qualitätspyramide stellt die geografische Herkunft der Weine stärker in den Mittelpunkt. Bildquelle: Getty Images

Seit dem Jahrgang 2026 gilt in Deutschland eine neue Qualitätspyramide für Weine. Die Neuregelung orientiert sich am Herkunftsprinzip, wie es in romanischen Weinländern üblich ist. Das teilte das Deutsche Weininstitut mit. Die Änderung geht auf eine Weinrechtsreform aus dem Jahr 2021 zurück, für die bis zum Jahrgang 2025 eine Übergangsfrist galt.

Übergangsfrist lief nun aus

Kern der neuen Einteilung: Je enger die geografische Herkunft der Trauben gefasst ist, desto höher die Qualitätsstufe. „Die neue Qualitätseinteilung wurde bereits im Jahr 2021 im Rahmen einer Weinrechtsänderung beschlossen, bis zum 2025er-Jahrgang galt jedoch noch eine Übergangsfrist“, sagte der Sprecher des Deutschen Weininstituts, Ernst Büscher.

Die Herkunft bezieht sich dabei zum einen auf die 26 gesetzlich definierten Landweingebiete, die als Regionen mit geschützter geografischer Angabe gelten. Zum anderen betrifft sie die 13 deutschen Qualitätswein-Anbaugebiete, die den höheren Status einer geschützten Ursprungsbezeichnung tragen. Weine mit dieser Bezeichnung müssen den Angaben zufolge vollständig aus einem einzigen Anbaugebiet stammen.

Neue Pyramide unterscheidet vier Stufen

Innerhalb der geschützten Ursprungsbezeichnung unterscheidet die neue Pyramide vier Stufen. Die Basis bilden Weine, deren Trauben aus dem gesamten Anbaugebiet kommen dürfen. Darüber stehen die so genannten Regionenweine aus einem definierten Bereich, etwa dem Kaiserstuhl. Auf der dritten Stufe folgen Ortsweine, deren Trauben aus einer einzigen Gemeinde stammen müssen. An der Spitze stehen die Lagenweine. „Sie bringen die bodenspezifischen und mikroklimatischen Besonderheiten der jeweiligen Einzellage in besonderer Weise zum Ausdruck“, erklärte Büscher.

Zusätzlich sollen künftig auch die Begriffe „Großes Gewächs“ und „Erstes Gewächs“ breiter genutzt werden können. Bisher waren diese Bezeichnungen nach Angaben des Deutschen Weininstituts weitgehend den Mitgliedsbetrieben des Verbands der Prädikatsweingüter vorbehalten. Die genauen Kriterien dafür erarbeiten der Verband der Prädikatsweingüter und der Deutsche Weinbauverband derzeit noch.

Bisherige Prädikate werden eingegliedert

Die bisherigen Prädikate wie Kabinett, Spätlese oder Auslese bleiben erhalten, werden aber in die neue Herkunftspyramide eingegliedert. Büscher begründete die Reform damit, dass die bisherige Qualitätseinteilung allein nach Zuckergehalt der Trauben aus der Zeit vor dem Klimawandel stamme. Inzwischen erreichten die Mostgewichte vieler Weine regelmäßig das Niveau von Spätlese und Auslese. Für trockene Weine, die laut dem Deutschen Weininstitut mehr als die Hälfte aller qualitätsgeprüften Weine ausmachen, sei die alte Prädikatspyramide daher weniger geeignet gewesen.

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