Die Bundesregierung setzt die EU-Verpackungsverordnung in deutsches Recht um. Das Kabinett hat das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung die EU-Verpackungsverordnung in nationales Recht um und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz vollständig. Der Kabinettsentwurf enthält mehrere materielle Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf vom November.
Präventionsorganisation auf Wirtschafts-Druck gestrichen
Die geplante Präventionsorganisation wurde gestrichen. Hersteller sollten ursprünglich fünf Euro je Tonne Verpackung zur Finanzierung dieser Organisation entrichten. Zahlreiche Wirtschaftsverbände hatten diesen Plan massiv kritisiert, der eine Belastung von jährlich fast 90 Millionen Euro bedeutet hätte. Stattdessen verpflichtet das Gesetz nun Systeme und sonstige Organisationen für Herstellerverantwortung sowie Hersteller, die ihre erweiterte Herstellerverantwortung individuell wahrnehmen, Maßnahmen zur Reduzierung und Prävention von Verpackungen und entsprechenden Abfällen zu ergreifen.
Zudem verfolgt die Bundesregierung die im Referentenentwurf noch vorgesehene ausdrückliche Ausweitung der Sammlungspflicht der dualen Systeme auf den öffentlichen Raum nicht weiter. Ergänzend verschärft der Entwurf den Angaben zufolge die Anforderungen an Sachverständige durch neue Unvereinbarkeitsregelungen.
Bundesregierung passt Gesetz an EU-Vorgaben an
Die EU-Verpackungsverordnung gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Nationale Regelungen sind insbesondere dort erforderlich, wo organisatorische Zuständigkeiten, Registerpflichten, Sanktionsmechanismen und Vollzugsfragen geklärt werden müssen. Mit dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz wird das Verpackungsgesetz vollständig aufgehoben und durch eine neue Systematik ersetzt, die eng an die europäische Struktur angelehnt ist.
Das Grundprinzip der erweiterten Herstellerverantwortung bleibt nach Angaben der Bundesregierung erhalten. Die dualen Systeme, die Pfandpflicht sowie die Rolle der Zentralen Stelle Verpackungsregister werden fortgeführt, jedoch neu strukturiert und in das unionsrechtliche Gefüge eingebettet. Nach dem Kabinettsbeschluss erfolgt die europarechtliche Notifizierung. Anschließend muss der Bundestag das Gesetz verabschieden; der Bundesrat wird beteiligt.