Ritter Sport ist mit einer Klage gegen die Mannheimer Firma Wacker gescheitert. Das Landgericht Stuttgart wies die Klage des Schokoladenherstellers ab. „Wir haben die Klage abgewiesen, weil wir keine Markenverletzungen gesehen haben“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer.
Der Hersteller aus Waldenbuch hatte geklagt, weil er durch einen quadratischen Haferriegel von Wacker seine geschützte dreidimensionale Marke bedroht sah. Ritter Sport forderte nach Angaben des Gerichts unter anderem, dass die Mannheimer die bislang verwendete Verpackung nicht weiter nutzen und bereits ausgelieferte Ware zurückrufen sollen.
Wacker beschäftigt rund 30 Mitarbeiter. Die Verpackung des quadratischen Haferriegels ist nach Angaben des Unternehmens von der Mannheimer Innenstadt inspiriert, die in Quadraten angeordnet ist. Sie erinnert aber auch an die quadratische Ritter-Sport-Tafel, obwohl sie kleiner als die klassische 100-Gramm-Version ist und die Seitenlaschen länger sind.
Kurz vor der Entscheidung war bekannt geworden, dass Wacker seinen quadratischen Haferriegel vorsorglich aus dem Sortiment genommen hat. Das Unternehmen fürchtete Schadensersatzforderungen für den Fall, dass das Gericht zugunsten von Ritter Sport entschieden hätte.
Ritter Sport will sich nicht geschlagen geben
Allerdings muss der jetzige Richterspruch noch nicht das Ende des Streits bedeuten. Denn die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Anwälte von Ritter Sport hatten bereits während der mündlichen Verhandlung angekündigt, den Rechtsstreit im Fall einer Niederlage fortsetzen zu wollen. Ob der Schokoladenhersteller tatsächlich Rechtsmittel einlegen wird, war zunächst nicht bekannt.
In früheren Fällen hatte Ritter Sport seine Formmarke erfolgreich durchgesetzt. In einem langjährigen Verfahren gegen den Konkurrenten Milka setzte das Unternehmen seine Markenrechte durch.
