Tönnies kauft The Family Butchers Kartellamt genehmigt Fusion der größten Wurstproduzenten

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Tönnies darf den Konkurrenten The Family Butchers übernehmen. Das Bundeskartellamt sieht trotz der Marktmacht des neuen Unternehmens keinen Grund zur Sorge. Ausschlaggebend für die Entscheidung war unter anderem die Eigenproduktion großer Handelsketten.

Donnerstag, 18. September 2025, 11:52 Uhr
Manuel Glasfort
Es geht um die Wurst: The Family Butchers ist der zweitgrößte deutsche Wurstproduzent und gehört künftig zu Tönnies. Bildquelle: The Family Butchers Germany GmbH

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des zweitgrößten deutschen Wurstherstellers The Family Butchers durch den Marktführer Tönnies freigegeben. Die zur Premium Food Group (PFG) gehörende Tönnies International Management übernimmt die Mehrheit der Anteile an der IFF Ventures, zu der The Family Butchers gehört, wie das Bundeskartellamt mitteilte.

„Wir haben uns das Vorhaben sehr genau angesehen, da hier der größte Wursthersteller in Deutschland die Nummer Zwei am Markt übernimmt“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Die Behörde sah dennoch keine Grundlage für eine Untersagung der Übernahme, da die gemeinsamen Marktanteile bei den meisten Wurstsorten unter 40 Prozent liegen werden.

Die Premium Food Group, früher bekannt als Tönnies, erzielte nach eigenen Angaben im Jahr 2023 einen Umsatz von 7,3 Milliarden Euro weltweit, davon 4,1 Milliarden Euro in Deutschland. The Family Butchers kam im gleichen Jahr auf einen Umsatz von rund 700 Millionen Euro. The Family Butchers entstand 2020 aus der Fusion der Familienunternehmen Kemper und Reinert.

Das Bundeskartellamt untersuchte mehr als 20 verschiedene Produktmärkte, darunter Rohwurst, Brühwurst, Kochwurst sowie Koch- und Rohpökelwaren. Die Behörde berücksichtigte dabei auch die starke Position von Tönnies bei der Schweine- und Rinderschlachtung. Für die Freigabe sprach unter anderem, dass viele große Lebensmitteleinzelhandelsketten wie Edeka, Rewe und Kaufland über eigene Wurstproduktionen verfügen. „Auch nach dem Zusammenschluss wird ein gerade noch hinreichender Wettbewerb bestehen und für die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels wird es ausreichend alternative Bezugsquellen geben“, heißt es in der Mitteilung der Wettbewerbshüter. 

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