Bürokratieabbau Bundesregierung lockert Berichtspflicht im Lieferkettengesetz

Die Bundesregierung will Unternehmen von der Berichtspflicht im Lieferkettengesetz befreien. Künftig sollen Bußgelder nur noch bei schweren Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten verhängt werden. Die Standards im Bereich der Menschenrechte bleiben unverändert.

Donnerstag, 04. September 2025, 13:44 Uhr
Theresa Kalmer
Das Kabinett hat eine Änderung beim Lieferkettengesetz beschlossen: Damit sollen Unternehmen von Bürokratie entlastet werden. Bildquelle: Bundestag/Neuhauser

Die Bundesregierung will die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Lieferkettengesetz abschaffen. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, wie die Bundesregierung mitteilte.

Die Änderung soll Unternehmen von Bürokratie entlasten. Bußgelder verhängt die Regierung künftig nur noch bei schweren Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten. Die Standards im Bereich der Menschenrechte bleiben nach Angaben des Ministeriums unverändert. Man wolle „Bürokratie zurückbauen, Menschenrechte schützen“, erklärte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zu dem Vorhaben.

Die Bundesregierung will das nationale Lieferkettengesetz in dieser Form anwenden, bis die Europäische Lieferkettenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt ist. Über diese Richtlinie verhandeln die EU-Mitgliedsstaaten derzeit noch. Die Bundesregierung unterstützt laut der Mitteilung die EU-Forderung nach einem Abbau von Bürokratie.

Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, auf die Einhaltung von Menschenrechten in ihren Lieferketten zu achten. „Die Bundesregierung lässt beim Kampf gegen Kinder- und Zwangsarbeit sowie dem Schutz vor Arbeitsausbeutung nicht nach“, betonte Bas in der Mitteilung. Zu den Zielen des Gesetzes gehören der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt.

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