Das Bundeskabinett hat strengere Regeln für Produktwerbung mit Umweltaussagen beschlossen. Unternehmen müssen künftig Behauptungen wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ belegen können. Das erläuterte das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Die neuen Vorschriften sollen ab Ende September 2026 gelten. Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung EU-Recht um.
Hubig: Beschluss dient auch korrekt arbeitenden Unternehmen
Die neuen Regeln verbieten es Unternehmen, Umweltaussagen auf ein gesamtes Produkt zu beziehen, wenn diese nur für einen Teil zutreffen. Zudem müssen Firmen für Werbeversprechen wie die vollständige Recyclingfähigkeit von Verpackungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt einen realistischen und öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan vorlegen.
„Wer mit Umweltaussagen Werbung macht, soll seine Behauptungen auch belegen können“, begründete Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Dies diene sowohl den Verbrauchern bei ihrer Kaufentscheidung als auch den Unternehmen, die mit korrekten Aussagen werben wollten.
Regierung verbietet klimaneutrale Werbung durch CO₂-Zertifikate
Besonders strikt regelt das Gesetz die Werbung mit CO₂-Aussagen. Unternehmen dürfen ihre Produkte künftig nicht mehr als „klimaneutral“ bewerben, wenn sie diese Eigenschaft nur durch den Kauf von CO₂-Zertifikaten erreichen. Auch Selbstzertifizierungen für Nachhaltigkeitssiegel werden verboten. Solche Siegel müssen künftig von staatlichen Stellen festgelegt werden oder auf Zertifizierungssystemen basieren, die eine externe Überprüfung vorsehen.