Landwirtschaft Bundes-CDU will keinen Mindestlohn für Erntehelfer

Die Bundes-CDU fordert Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonkräfte in der Landwirtschaft. Allerdings: Eine rechtliche Prüfung  hält solche Regelungen für unzulässig. Baden-Württembergs Agrarminister widerspricht dem. 

Montag, 23. Februar 2026, 10:47 Uhr
Thomas Klaus (mit dpa)
Saisonkräfte sind bei Ernte unverzichtbar: Die Bundes-CDU fordert Ausnahmen vom Mindestlohn für sie. Bildquelle: Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer

Die CDU fordert Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonkräfte in der Landwirtschaft, obwohl juristische Prüfer aus dem  Bundesagrarministerium solche Regelungen für rechtlich unzulässig halten. Die Delegierten des Bundesparteitags in Stuttgart stimmten für einen entsprechenden Antrag des Kreisverbands Südbaden, wie die Partei mitteilte.

Bundesagrarminister offen für Ausnahmen

Der Mindestlohn schwäche die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Betriebe und damit die Versorgungssicherheit in Deutschland, heißt es in dem Antrag. Die Landwirtschaft sei auf ausländische Saisonkräfte zur Produktion angewiesen. Die Saisonkräfte würden nur in Spitzenzeiten bei der Ernte helfen und kämen aus dem Ausland, wo ein Stundenlohn unter dem Mindestlohn noch deutlich über den dortigen Standards liege. So argumentiert die CDU.

Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) hatte sich in der Vergangenheit offen für Branchenforderungen nach Ausnahmen gezeigt und eine Bewertung beauftragt. Diese ergab im vergangenen Jahr allerdings, dass Mindestlohn-Ausnahmen rechtlich nicht möglich seien. Dies ergebe sich etwa aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz. Der Mindestlohn sei als absolute Untergrenze gesetzlich verankert - dies gelte auch für kurzfristig Beschäftigte und Saisonkräfte.

Hauk widerspricht dem Bundesagrarministerium

Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk widersprach dieser Einschätzung. „Wir sehen das anders“, sagte er. Das sei eine politische Frage. Die juristische Frage könne man danach klären.

Der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 13,90 Euro pro Stunde und steigt bis 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde.

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