Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie hat das Hamburger Start-up Warlich Rum verklagt. Grund ist der „Warlich Likör ohne Ei“, den das Unternehmen als Alternative zum klassischen Eierlikör vertreibt, wie Warlich Rum mitteilte. Das Unternehmen hatte den Likör auf Sojabasis hergestellt. Der Verband sieht in der Produktbezeichnung und der Aufmachung des Likörs – insbesondere in dem abgebildeten Hahn auf dem Etikett – eine unrechtmäßige Anspielung auf den geschützten Begriff Eierlikör.
Eierlikör als geschützte Bezeichnung
Nach der EU-Spirituosenverordnung 2019/787 ist es verboten, geschützte Bezeichnungen wie Eierlikör für Produkte zu verwenden, die der Definition nicht entsprechen. Dies gelte auch dann, wenn keine Irreführung der Verbraucher vorliege, teilte der Verband auf Anfrage der Lebensmittel Praxis mit. In Art. 10 Abs. 7 der Verordnung sei klar geregelt, dass das Verbot auch dann gilt, wenn die definierte Bezeichnung mit Angaben wie „Art“, „Fasson“, Style“, „Marke“ oder „-geschmack“ oder ähnlichen Begriffen verwendet werden. Das Landgericht Hamburg hatte bereits im April 2024 entschieden, dass die Bezeichnung „veganer Eierlikör“ nicht verwendet werden darf.
„Diese Klage ist absolut hanebüchen“, zitierte das Start-up seinen Geschäftsführer Ole Wittmann in der Mitteilung. „Wenn man einen Likör ohne Ei herstellt – warum sollte man den nicht auch so nennen?“
Warlich Rum hatte nach Angaben des Verbandes im vergangenen Jahr zunächst eine Unterlassungserklärung abgegeben, sich aber nicht daran gehalten. Deshalb hat der Verband im Rahmen seiner „satzungsgemäßen Aufgaben“ jetzt Klage erhoben, so ein Prozessbevollmächtigter des Verbands gegenüber der Lebensmittel Praxis.
Proveg kritisiert Vorgehen gegen pflanzliche Alternative
Sebastian Joy, Vorsitzender der internationalen Ernährungsorganisation Proveg, sieht in dem Vorgehen ein bekanntes Muster: Etablierte Hersteller versuchten immer wieder, pflanzliche Konkurrenzprodukte durch Namensverbote auszubremsen. Dies widerspreche dem Green Deal der EU, der pflanzliche Alternativen fördern wolle, teilte Joy mit.
Das Start-up will den Produktnamen nun vor Gericht verteidigen und startet dafür am 2. April eine Crowdfunding-Kampagne. Interessierte können eine limitierte Sonderedition des Likörs mit zensiertem Etikett bestellen. Eine Schwanzfeder des abgebildeten Hahns verdeckt dabei das Wort „Ei“. Alternativ bietet das Unternehmen eine auf 999 Flaschen limitierte Spirituose auf Rum-Basis mit Macadamianuss-Aroma an. Die Einnahmen sollen die Prozesskosten decken.
Den Vorsitz im klagenden Verband führt William Verpoorten, dessen Unternehmen Marktführer für Eierlikör ist und einen Jahresumsatz von etwa 50 Millionen Euro erzielt.