Der Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) hat angesichts teils dramatisch geringer Ernten eine Sonderregelung für seine Mitglieder beschlossen. Vom Frost betroffene Weingüter dürfen ausnahmsweise Trauben von anderen Verbandsmitgliedern zukaufen. Das teilte der VDP in Mainz mit. Normalerweise sei das verboten.
Totalausfälle in einigen Regionen Deutschlands
Die aus zugekauften Trauben hergestellten Weine müssen den Angaben zufolge auf dem Rückenetikett mit dem Zusatz „Ein Wein der Solidaritätsgemeinschaft VDP“ gekennzeichnet werden. Mit dieser Maßnahme will der Verband die Ausfälle bei den betroffenen Mitgliedern abmildern.
Spätfröste im April haben nach einem relativ warmen Winter früh ausgetriebene Reben geschädigt. In einigen Regionen kam es laut der Mitteilung sogar zu Totalausfällen. Bereits im Frühjahr zeichnete sich ab, dass die Erntemenge bei einigen Mitgliedern dramatisch gering ausfallen würde.
Die Winzer standen in diesem Jahr vor weiteren Herausforderungen. So erhöhten starke Regenfälle die Gefahr von Pilzkrankheiten in den Weinbergen.