Was bedeutet „klimaneutral“? Katjes verliert vor dem Bundesgerichtshof

Nachhaltigkeit liegt im Trend, mit Klimaneutralität lässt sich gut werben. Aber ist damit die Verringerung oder der finanzielle Ausgleich von Emissionen gemeint? Das muss künftig in der Werbung stehen. Ein QR-Code oder ähnliches genügt nicht.

Donnerstag, 27. Juni 2024, 11:42 Uhr
Markus Wörmann (mit dpa)
Bildquelle: Katjes

Wenn Unternehmen mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff werben, muss schon in der Werbung selbst erklärt werden, was dieser Begriff konkret bedeutet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in einem Urteil festgehalten.

Im konkreten Fall ging es um eine Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“. Der Lakritz- und Fruchtgummiherstellers Katjes hatte in einem Lebensmittel-Fachblatt mit diesem Begriff geworben. Der Herstellungsprozess selbst ist dabei nicht emissionsfrei, das Unternehmen unterstützt zum Ausgleich aber über einen Umweltberater Klimaschutzprojekte.

Die Frankfurter Wettbewerbszentrale hatte geklagt, weil sie die Werbung für irreführend hält. Dem Verbraucher seien wichtige Informationen - etwa über die Art und Weise, wie die Klimaneutralität hergestellt wird - vorenthalten worden. Das höchste deutsche Zivilgericht gab den Klägern am Donnerstag recht und verurteilte Katjes zur Unterlassung der Werbung. Eine Erläuterung des Begriffs „klimaneutral“ war demnach vor allem deshalb erforderlich, weil die Reduktion von CO2-Emissionen und die Kompensation dieser Emissionen keine gleichwertigen Maßnahmen zur Herstellung der Klimaneutralität seien.

Mit Blick auf die Anforderungen an die Werbung mit Klimaneutralität sagt Rechtsanwältin Dr. Katja Middelhoff auf LP-Anfrage: „Zukünftig wird es nicht ausreichen, eine umweltbezogene Werbeaussage ausschließlich über einen Link oder QR-Code näher zu erläutern, sondern die essenziellen Informationen zur Einordnung der Aussage - hier: Maßnahmen zu Erreichung Klimaneutralität - müssen direkt bei der Aussage angegeben werden.“

Das Urteil des BGH kommt mehr als überraschend, heißt es von Katjes auf Anfrage. Sowohl das Landgericht Kleve als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf hatten dem Unternehmen Recht gegeben. „Wir betrachten das Urteil des BGH deshalb als eine rechtliche Veränderung, mit der wir und die Vorinstanzen nicht rechnen konnten. Wir werden nun noch mehr Anstrengungen unternehmen, um unsere Bemühungen bezüglich Klimaschutz auch im Lichte dieses Urteils zu kommunizieren. Denn es bleibt uns ein Herzensanliegen“, erklärt Brand Managerin Isabel Vahidi.

Katjes hatte seinerzeit durch den Zertifizierer Climate Partner das Label „klimaneutral“ erhalten. Für Eva Rössler von Climate Partner ist das heutige Urteil keine Überraschung. „Wir haben bereits im vergangenen Jahr unsere neuen Labellösungen ‘ClimatePartner-zertifiziert’ und ‘Finanzieller Klimabeitrag’ eingeführt, das Label ‘klimaneutral’ bieten wir nicht mehr an“, erklärt sie auf LP-Anfrage. Unabhängig von dem Gerichtsurteil durch den BGH trage man dadurch auch anstehenden Regulierungen durch die EU Rechnung. Verunsicherungen, die durch gerichtliche Auseinandersetzungen zu Labeln entstünden, die gar nicht mehr genutzt würden, sind dem Klimaschutz insgesamt nicht förderlich, kritisiert Rössler das Verfahren.

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