Der Verband widerspricht den Ministern auch, weil diese sich auf zum Teil gesetzliche Altersvorgaben für das Angebot von Energydrinks in Schweden, Norwegen und Estland bezögen. Doch nach WAFG-Informationen gibt es diese tatsächlich nicht.
Die Verbraucherschutzminister bitten den Bund in ihrem Beschuss, er solle eine Altersgrenze von mindestens 16 Jahren prüfen. Dabei gehen sie von einem erhöhten gesundheitlichen Risiko vor allem für Herz und Kreislauf aus.
Energydrinks seien in Deutschland als eine Untergruppe der koffeinhaltigen Erfrischungsgetränke bereits gesetzlich reglementiert, argumentiert WAFG-Hauptgeschäftsführer Detlef Groß. Das gelte sowohl für die Höchstgehalte wesentlicher Zutaten als auch für die Kennzeichnung; diese beruhe auf einer wissenschaftlichen Risikobewertung und den langjährigen Erfahrungen mit dieser Kategorie.
Der WAFG zufolge tragen Energydrinks zur gesamten täglichen Koffeinaufnahme bei Kindern ein Prozent und bei Jugendlichen vier Prozent bei. Andere Koffeinquellen wie zum Beispiel Kaffeegetränke, Teegetränke, koffeinhaltige Limonaden oder Kakaogetränke haben demnach den weitaus gröten Anteil am Gesamtkoffeinkonsum.