Ziel ist unter anderem: Unternehmen sollen künftig vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten profitieren. Beispiele sind Kinder- oder Zwangsarbeit. Außerdem müssen sie Klima-Pläne erstellen.
Die neuen EU-Regeln waren im Verhandlungsprozess abgeschwächt worden, so dass davon weniger Unternehmen betroffen sind als ursprünglich geplant. Statt für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz sollen sie für Firmen mit 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz gelten, und das nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren. In den ersten Jahren sind beide Schwellen noch höher.
Auch in der Bundesregierung gab es offenen Streit über das Vorhaben; vor allem FDP-Vertretern geht es zu weit. Deutschland hat bereits ein Lieferkettengesetz. Die EU-Regelung geht in bestimmten Aspekten darüber hinaus.