Halloumi Grillkäse bleibt durch EU-Label geschützt

Der als Grillkäse bekannte Halloumi-Käse aus Zypern bleibt auch weiterhin durch das EU-Label "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U., engl. PDO) geschützt. Das hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden.

Donnerstag, 22. Februar 2024 - Hersteller
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Artikelbild Grillkäse bleibt durch EU-Label geschützt
Bildquelle: Getty Images

Abgewiesen wurde die Klage eines zyprischen Molkereiunternehmens. Das wollte Auflagen der Europäischen Kommission zur Herstellung von Halloumi-Käse für nichtig erklären lassen. Somit muss das Produkt auch künftig zum überwiegenden Teil aus Schafs- oder Ziegenmilch oder aus einer Mischung aus beidem hergestellt werden.

Der Kläger hatte sich auf ein nationales Gesetz aus dem Jahre 1985 berufen. Demnach müsse ein frischer und reifer Halloumi einen angenehmen und charakteristischen Geruch und Geschmack haben. Darin erkannten die Richter jedoch keinen Widerspruich zu den Vorgaben der Europäischen Kommission.  

Nach Auffassung von Juristen der auf Lebensmittelrecht spezialisierten Anwaltskanzlei CMS Deutschland zeigt das Urteil, wie groß der Spielraum beim Festlegen von Qualitätsvorgaben für geschützte Ursprungsbezeichnungen ist. Sei die Eintragung erst einmal erfolgt, falle es sehr schwer, die festgelegten Qualitätsvorgaben anzugreifen. Die EU-Kennzeichnung g.U. hat zum Ziel, die Namen bestimmter Erzeugnisse zu schützen. Dadurch sollen ihre einzigartigen Eigenschaften unterstrichen werden, die auf ihren geografischen Ursprung zurückzuführen sind. Produkte, die dieses Kennzeichen tragen, haben im Vergleich mit g.g.A., g.A. und g.t.S.  die engste Verbindung mit dem Herstellungsort.

 

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