Brauereien Ende im Spezi-Streit

Die Münchner Paulaner-Brauerei darf ihr Cola-Limonade-Mischgetränk weiterhin „Paulaner Spezi“ nennen. Die Augsburger Brauerei Riegele hat ihre Berufung vor dem Oberlandesgericht München zurückgezogen.

Donnerstag, 07. Dezember 2023 - Hersteller
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In der mündlichen Verhandlung habe das Gericht deutlich gemacht, dass es die Forderung nach einer Lizenzvereinbarung ablehnen werde, gab der Riegele-Geschäftsführer Sebastian Priller an. „Weil das so klar war, haben wir die Berufung zurückgezogen.“

1956 hatte die Augsburger Traditionsbrauerei „Spezi“ als Warenzeichen beim Deutschen Patentamt eintragen lassen. In den 1960ern kam die Konkurrenz aus München auf den Markt. Im Jahr 1974 schlossen die beiden Brauereien dann eine Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung, nach der die Münchner ihren Cola-Limo-Mix „Paulaner Spezi“ nennen dürfen. Riegele wollte nun einen Lizenzvertrag schließen und Geld dafür bekommen, dass „Paulaner Spezi“ weiterhin unter diesem Namen vertrieben werden darf. Priller erklärte, dass Riegele jedes Jahr fünf- bis sechsstellige Beträge für die „Spezi“-Markenrechte zahle. Dass der Paulaner-Konzern sich an diesen Kosten nicht beteiligen soll, sei nicht nachvollziehbar.

Das Landgericht München hatte Paulaner allerdings recht gegeben. Die Vereinbarung von 1974 sei mit dem Willen zur endgültigen Beilegung der Streitigkeiten geschlossen worden. Im Vertrauen darauf habe Paulaner erheblich in die Marke investiert. Abgrenzungsvereinbarungen könnten nur außerordentlich gekündigt werden, Paulaner habe sich jedoch vertragstreu verhalten und somit keinen Anlass dafür gegeben.

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