Rechtsstreit Kontaminierter Wein beschäftigt wieder Gerichte

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig befasst sich mit einem Verkaufsverbot für Wein, der Rückstände eines in Deutschland unerlaubten Pflanzenschutzmittels enthält. Im Juni 2016 wurde deshalb vom Landkreis Meißen bereits ein Verbot für mehrere Weine verhängt.

Donnerstag, 14. September 2023, 08:55 Uhr
Lebensmittel Praxis
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Der Stein dazu wurde im Herbst 2015 bei einer Routinekontrolle bei einem Weinbaubetrieb im Landkreis Meißen ins Rollen gebracht. Damals fand man Rückstände von Dimethoat, dessen Gehalt im Wein den Wert von 0,01 Milligramm pro Kilo überschritt. Die Winzergenossenschaft Meißen hatte die Weine aus zugelieferten Trauben von Mitgliedern hergestellt. Nach einem Mitte 2016 veröffentlichten Bericht eines Überwachungsprogrammes des Landes Sachsen hatten sechs Weinbaubetriebe unerlaubte Pflanzenschutzmittel verwendet. Daraufhin wurde das Kontrollsystem geändert.

Die anschließenden Widersprüche der Winzergenossenschaft Meißen und ihre Klagen vor dem Verwaltungsgericht Dresden hatten keinen Erfolg, gab das BVG im Vorfeld der aktuellen Verhandlung an. Das Sächsische Oberlandesgericht (OVG) in Bautzen habe die Berufungen der Klägerin abgewiesen.

Nun will die Winzergenossenschaft vor dem BVG feststellen lassen, dass behördliche Verkehrsverbote für bestimmte Weine rechtswidrig waren. Im Januar 2022 hatten die OVG-Richter das Verkaufsverbot bestätigt. Laut Gericht komme es nicht darauf an, wie das Pflanzenschutzmittel dorthin gelangt sei, sondern darauf, dass die Trauben mit dem betreffenden Stoff kontaminiert waren. In der Entscheidung des Gerichts hieß es demnach: „Ist Wein mit Dimethoat von über 0,01 Milligramm/Kilogramm belastet, kann die zuständige Behörde nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises davon ausgehen, dass die Keltertrauben, aus denen der Wein hergestellt wurde, mit einem dimethoathaltigen Pflanzenschutzmittel kontaminiert waren.“ Dieser Anscheinsbeweis könne nicht durch Darlegung bloßer Hypothesen erschüttert werden. (OVG Bautzen, Urteil vom 27.01.2022 - 3 A 1196/19).

Mittlerweile werden alle Qualitäts- und Prädikatsweine in einem geänderten Prüfverfahren zentral über die Landesuntersuchungsanstalt analysiert.

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