Die Hauptausstiegsursache sei die nach wie vor fehlende Planungssicherheit und Perspektive auf den Betrieben, so Staack. Die ersten Ergebnisse der Mai-Viehzählung, die inzwischen aus einigen Bundesländern vorliegen, machen deutlich, dass schon wieder mehr als jeder zehnte Betrieb die Schweinehaltung innerhalb nur eines Jahres aufgegeben hat. Die Corona-Pandemie, das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland und zuletzt die durch den Ukraine-Krieg turbulenten Rohstoffmärkte haben ihre Spuren hinterlassen und den Strukturbruch beschleunigt. So wurde in den vergangenen drei Jahren über ein Fünftel der Schweinehalter in Deutschland zur Aufgabe des Betriebszweiges gedrängt, während sich die Zahl der Halter in den vergangenen zehn Jahren knapp halbiert hat. „Inzwischen hat sich die Wirtschaftlichkeit in der Schweinehaltung zwar wieder zum Guten gedreht. Trotzdem steigen weiterhin tagtäglich viele meiner Berufskollegen aus“, ordnet der ISN-Vorsitzende Heinrich Dierkes, der selbst Schweinehalter ist, die Situation ein und macht die weiterhin fehlende Planungssicherheit und Perspektive dafür verantwortlich.
Die Betriebe verzeichneten zwar gestiegene Schlachtpreise. Nach wie vor werde aber der tierschutzgerechte Umbau von Ställen durch viele gesetzliche Hürden gebremst - trotz der Bundestagsbeschlüsse für eine gesetzliche Tierhaltungskennzeichnung und für eine Änderung des Baugesetzbuches, sagte Staack.
Kritisch sei die Lage vor allem für die Ferkelerzeuger, die sich aufgrund gesetzlicher Fristen entscheiden müssten, ob sie weitermachen wollen oder aufgeben. Wegen der unklaren gesetzlichen Lage etwa im Bau- oder Umweltrecht sei es kaum möglich, Finanzierungen für die notwendigen Umbaumaßnahmen zu bekommen. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Haltung von Sauen waren 2021 geändert worden. Eine dreijährige Übergangsfrist laufe im kommenden Jahr aus, sagte Staack.
„Das Ziel der Bundesregierung, nämlich der Umbau der Tierhaltung, ist weitgehend klar – der Weg dahin jedoch noch lange nicht. Trotz der jüngsten Beschlüsse im Bundestag gibt es noch erheblichen Anpassungs- und insbesondere Abstimmungsbedarf, um das Ziel überhaupt erreichen zu können. Die Stallumbaubremse ist nach wie vor fest angezogen, weil weitere wichtige Rechtsbereiche – wie beispielsweise das Umwelt- und Emissionsrecht – noch nicht entsprechend angepasst sind. Wir befinden uns weiter in einer Situation, die weder Planbarkeit noch Perspektive bietet“, erklärt Torsten Staack.
Zum Abschluss machte Heinrich Dierkes seine Erwartungen an die Politik klar: „Der Umbau der Tierhaltung funktioniert nicht mit Absichtserklärungen und Dialogen, die vornehmlich nur auf dem Papier stattfinden und am Ende zu wenig wirksamen Scheinlösungen führen. Der Umbau funktioniert auch nicht per Ordnungsrecht, das nur noch mehr von uns Schweinehaltern zur Aufgabe treibt. Bislang fehlte es nicht nur aus unserer Sicht am echten fachlichen Austausch und einer ressortübergreifenden Koordination mit uns existenziell betroffenen Landwirten.“