An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt soll bald nach dem Wunsch des Landwirtschaftsministers nicht mehr erlaubt sein. Die Beurteilung eines hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehaltes soll sich an den Anforderungen des Nährwertprofilmodells der Weltgesundheitsorganisation orientieren. Soweit so bekannt. Ein jetzt veröffentlichter neuer Entwurf zu dem geplanten Gesetz zeigt detailliert, wie es mit den Grenzwerten aussieht. Für Aufregung sorgte die Ankündigung, dass beispielsweise nur noch Käse mit 17 Gramm Gesamtfett je 100 Gramm beworben werden dürfen. Ein Richtwert, den viele Sorten überschreiten. Das Ministerium erklärt, dass eine Bewerbung von Käse, Joghurt und Quark weiter möglich sei, wenn sich diese nicht direkt an Kinder richte.
Auch auf einem Branchentreff der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) in Berlin kam es am Dienstag zu einer angeregten Debatte um die geplanten Verbote, die auch mit Zucker oder Zuckerersatzstoffen gesüßte Getränke betreffen würden. Während sich auf einer Podiumsdiskussion Mechthild Heil (MdB CDU/CSU-Bundestagsfraktion) gegen eine Überregulierung und für mehr Eigenverantwortung bei der Erziehung von Kindern einsetzte, verteidigte Alexander Bartz (MdB SPD-Bundestagsfraktion) das Vorhaben. „Sie können weiter zuckerhaltige Getränke produzieren und verkaufen, aber eben nicht mehr für Kinder bewerben“, so der Politiker. Stefan Müller, Marketinggeschäftsführer der Hassia-Gruppe, findet die Idee weltfremd. „Unsere Branche hat Jahre intensiv an neuen, zuckerreduzierten oder zuckerfreien Rezepturen geforscht und Innovationen auf den Markt gebracht. Wenn wir solche Produkte nicht mehr bewerben dürfen, können wir uns hier auch nicht weiter engagieren.“
Bartz geht nicht davon aus, dass das Werbeverbot zu einer Entlassungswelle beispielsweise im Marketing oder bei Werbeagenturen führen wird. Der SPD-Politiker verweist dabei auf die Tabakbranche: „Die umfangreichen Einschränkungen für das Bewerben von Tabak-Produkten hat nicht zu einer Entlassungswelle in dieser Industrie geführt.“
Lebensmittel mit einem hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehalt sollen im TV und Radio zwischen 6 und 23 Uhr, für Plakate im Umkreis von 100 Metern von Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen, in sozialen Netzwerken wie Instagram, TikTok, Youtube nicht mehr beworben werden. Bei Verstößen können Geldbußen bis zu 30.000 Euro drohen. Mehr lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Lebensmittel Praxis.