Klimaneutralität Beiersdorf und dm geben nach

Die Beiersdorf AG und die Drogeriemarktkette dm haben Unterlassungserklärungen bezüglich der Bewerbung von vermeintlich klimaneutralen Produkten abgegeben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) war gegen diese Praxis gerichtlich vorgegangen.

Donnerstag, 25. Mai 2023 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Beiersdorf und dm geben nach
Bildquelle: Beiersdorf

Beiersdorf hat vor dem Landgericht Hamburg am 23. Mai 2023 eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben und sich darin zu mehr Transparenz bei der Bewerbung eigener Produkte verpflichtet (Aktenzeichen 312 O 126/22). Durch Internetlinks und/oder QR-Codes soll in Zukunft unmittelbar auf diejenigen Seiten verwiesen werden, die Auskunft über die zur Kompensation verwendeten Projekte geben. Durch die Abgabe der Unterlassungserklärung kam Beiersdorf laut einer Mitteilung der DUH einer durch das Gericht angekündigten Verurteilung zu drei der vier Klageanträgen zuvor.

Das Verfahren gegen die Drogeriemarktkette dm wurde am 24. Mai 2023 vor dem Landgericht Karlsruhe mündlich verhandelt. Die Drogeriemarktkette kündigte an, ebenfalls eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. In die Kritik geraten war vor allem ein in Peru zur Erzielung der angeblichen Klimakompensation genutztes Waldschutzprojekt (Aktenzeichen 13 O 46/22). Der Rechtsstreit bezieht sich auch auf circa 100 weitere Produkte, die als umweltneutral bezeichnet werden. Hier steht bis zum 19. Juli noch eine Entscheidung aus.

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