Urteil Europäischer Gerichtshof verbietet dänischen Feta

Aufgrund von falsch gekennzeichnetem Käse bekam Dänemark Ärger mit der EU-Kommission. Nun entschied der Europäische Gerichtshof, dass nur griechischer Feta diesen Namen tragen darf – auch, wenn er außerhalb der EU verkauft wird.

Freitag, 15. Juli 2022 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
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Ob Feta, Allgäuer Bergkäse oder Chianti: Die EU-Regeln für geschützte Ursprungsbezeichnungen gelten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auch für Unternehmen, die ihre Produkte nicht für den europäischen Markt erzeugen. Hersteller aus EU-Ländern dürfen demnach in Drittstaaten keine Produkte unter Bezeichnungen anbieten, die sie innerhalb der EU so nicht verkaufen dürften. Zudem sind Staaten dazu verpflichtet, mögliche Verstöße zu verfolgen, wie aus der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hervorgeht.

Der EuGH hatte sich mit dem Fall beschäftigt, weil Dänemark zuließ, dass dort erzeugter Käse unter Verwendung des Namens Feta in Drittländern vermarktet wird. Die EU-Kommission ging gegen dieses Verhalten unterstützt durch Griechenland und Zypern vor. Dänemark vertrat hingegen den Standpunkt, die entsprechende EU-Verordnung gelte nur für Erzeugnisse, die in der Europäischen Union vermarktet würden, nicht aber für Ausfuhren in Drittländer.

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