Das Modell des Agrardialogs sah nach dpa-Informationen eine nachträgliche Preisstabilisierung des vertraglichen „Milchgelds“ für die Erzeuger vor. Die branchenweit durchschnittlichen Kosten der Milcherzeugung sollten als Grundlage für einheitliche Aufschläge auf den Milch-Grundpreis dienen. Ebenso sollten laufende Anpassungen der Aufschläge einen festen Bestandteil der Verträge zwischen Erzeugern, Molkereien und Lebensmitteleinzelhandel bilden.
„Im Kern geht es um die Verabredung von Preisaufschlägen, die über die Lieferkette bis zum Milchregal durchgereicht werden“, sagt Bundeskartellamtschef Andreas Mundt. Zwar seien Gemeinwohlziele wie Nachhaltigkeit rechtlich anerkannt, diese spielten jedoch beim Konzept des Agrardialogs keine Rolle: „Das wirtschaftliche Interesse an einem höheren Einkommensniveau kann für sich genommen keine Freistellung solch einer Vereinbarung rechtfertigen.“
Aus Sicht des Bundeskartellamts hätte das Projekt aufgrund der angestrebten branchenweiten Geltung auf eine flächendeckende Erhöhung der Milchpreise nach sich gezogen. Diese hätte gerade die Verbraucher von Milch und Milchprodukten getroffen, die die Möglichkeit eingebüßt hätten, auf günstigere Alternativen zurückzugreifen.
Grundsätzlich unterstützt Mundt „landwirtschaftliche Erzeuger, die mit Kooperationen ihre Position stärken wollen oder Nachhaltigkeitsziele verfolgen“: Deutsches und europäisches Kartellamt stünde dem nur selten entgegen. „Wenn hingegen Preisbestandteile abgesprochen werden, sind die Grenzen des Kartellrechts klar überschritten.“ Dem Agrardialog offeriert Mundt jederzeit, ein Nachhaltigkeitskonzept vorzulegen, das nicht auf Preisabsprachen zulasten der Verbraucher zurückgreife.