Innocent Frühstart in den Kreislauf

Durch eine Änderung des Verpackungsgesetzes  zum 1. Januar 2022 wird die Pfandpflicht auf Einweg-Gebinde unter anderem auf Säfte ausgeweitet. Innocent will seinen Recycling-Kreislauf schon früher schließen und ändert zum 1. Oktober die EAN-Nummern.

Montag, 09. August 2021, 15:19 Uhr
Lebensmittel Praxis
Bildquelle: Innocent

Der Eintritt ins deutsche Einwegpfand soll dazu beitragen, dass nahezu alle Innocent Flaschen ihr volles Recycling-Potenzial ausschöpfen können. Durch den schnelleren Beitritt werden in diesem Jahr bereits mehr als 15 Millionen Innocent Flaschen davor bewahrt, im Gelben Sack und somit potentiell in einer Downcycling-Spirale zu landen. Hintergrund: Die über das duale System entsorgten Gebinde werden nur zu einem geringen Teil wiederverwertet. Man spricht hier von "downcycling", da das Material häufig aus der Getränke- und Lebensmittelbranche abwandert, und so nicht mehr für solche Produkte wiederverwertet werden kann. Die Getränkebranche fordert daher  möglichst geschlossene Wertstoffkreisläufen.

Innocent arbeitet nach eigenen Angaben auch an technischen Lösungen wie deutlich leichteren Flaschen sowie zu 100 Prozent recyclebares Material. Wenige Wochen zufor hatte bereits Eckes-Granini angekündigt, früher als vom Gesetzgeber vorgesehen in das Pfandsystem einzusteigen. Der Schritt sei überflüssig, so der Marktführer.

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