Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat nach eigenen Angaben einen wichtigen Klageerfolg erzielt: Das Landgericht Düsseldorf hat den Non-Food-Discounter Action (AZ: 38 O71/25) dazu verurteilt, in ihrem Verkaufssortiment geführte pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen unentgeltlich zurückzunehmen und Verbrauchern das erhobene Pfand zu erstatten. Dies teilte die Umweltorganisation mit.
Weitere Stichproben angekündigt
Bei Testbesuchen wurden in insgesamt drei Action-Filialen in Berlin und Rielasingen die Rücknahme und die Auszahlung des Pfandes verweigert, obwohl diese im Sortiment angeboten wurden und das Verpackungsgesetz eine Rücknahme vorschreibt. Die DUH hatte daraufhin geklagt.
Die Organisation kündigte weitere stichprobenartige Tests bei großen Händlern an. Verstöße gegen die Rücknahmepflicht und Pfandauszahlung würden notfalls gerichtlich gestoppt.
