Getränkeverpackungen Action per Gerichtsurteil zur Rücknahme verpflichtet

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen wichtigen Klageerfolg erzielt: Das Landgericht Düsseldorf hat den Non-Food-Discounter Action dazu verurteilt, in ihrem Verkaufssortiment geführte pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen unentgeltlich zurückzunehmen und Verbrauchern das erhobene Pfand zu erstatten.

Montag, 01. Dezember 2025, 15:09 Uhr
Thomas Klaus
Verstoß gegen das Verpackungsgesetz: Die Deutsche Umwelthilfe war gegen den Discounter Action vor Gericht erfolgreich. Bildquelle: Getty Images

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat nach eigenen Angaben einen wichtigen Klageerfolg erzielt: Das Landgericht Düsseldorf hat den Non-Food-Discounter Action (AZ: 38 O71/25) dazu verurteilt, in ihrem Verkaufssortiment geführte pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen unentgeltlich zurückzunehmen und Verbrauchern das erhobene Pfand zu erstatten. Dies teilte die Umweltorganisation mit.

Weitere Stichproben angekündigt

Bei Testbesuchen wurden in insgesamt drei Action-Filialen in Berlin und Rielasingen die Rücknahme und die Auszahlung des Pfandes verweigert, obwohl diese im Sortiment angeboten wurden und das Verpackungsgesetz eine Rücknahme vorschreibt. Die DUH hatte daraufhin geklagt.

Die Organisation kündigte weitere stichprobenartige Tests bei großen Händlern an. Verstöße gegen die Rücknahmepflicht und Pfandauszahlung würden notfalls gerichtlich gestoppt. 

Anzeige

analytica 2026

analytica: die ganze Welt des Labors

Die Weltleitmesse für Labortechnik, Analytik, Biotechnologie und die analytica conference vom 24. bis 27. März 2026 in München.
Mehr erfahren

Neue Produkte

Regional-Star 2025 - Die Nominierten