Damit mehr Hilfe ankommt, setzt sich der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland bereits seit zwei Jahren für eine umsatzsteuerliche Befreiung von Sachspenden ein. Eine Steuerbefreiung für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen, die durch eine Bemessungsgrundlage von Null zustande kommt, ist nach deutschem und europäischem Umsatzrecht möglich. Zu diesem Ergebnis kam Dr. Wolfram Birkenfeld, ehemaliger Richter am Bundesfinanzhof, in einem Rechtsgutachten. Der BEVH fordert deshalb erneut eine zügige Reform des Steuerrechts.
Flutkatastrophe BEVH fordert Steuerbefreiung für Sachspenden
Angesichts der Überflutungen bekräftigt der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (BEVH) seine Forderung, Sachspenden an gemeinnützige Institutionen zukünftig vollständig von der Umsatzsteuer zu befreien.

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