Unicaps Kaffeeröster Minges unterliegt Start-up

Kaffeeröster Minges darf auf den Verpackungen nicht mehr die Hauskompostierbarkeit der Kaffeekapseln ausloben ohne den Hinweis, dass diese nicht in der Bio-Tonne entsorgt werden dürfen. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) auf Antrag des Kaffee- und Tee-Start-up Unicaps in einem Eilverfahren.

Montag, 13. Juli 2020 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Kaffeeröster Minges unterliegt Start-up
Bildquelle: Cristiano Bonassera

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren konnte das Kaffee- und Tee-Start-up Unicaps vor dem OLG Düsseldorf nach eigenen Angaben ein wichtiges Urteil gegen die Minges Kaffeerösterei erreichen: Das Gericht entschied, dass Minges es ab sofort zu unterlassen habe, auf den Verpackungen die Hauskompostierbarkeit ihrer Kaffeekapseln auszuloben, ohne explizit darauf hinzuweisen, dass die Kapseln nicht in der Bio-Tonne entsorgt werden dürfen (Az.: I-20 U 162/20).

Das OLG ist im Eilverfahren die letzte Instanz. Die Verfügung muss sofort umgesetzt werden. Dirk N. Tillmann, Gründer und Geschäftsführer von Uni-Caps, begrüßte das Urteil: „Das Gericht hat der Transparenz und dem Verbraucherschutz einen großen Dienst erwiesen. Die Endkunden sollten sofort erkennen können, ob ein Produkt in die Bio-Tonne entsorgt werden darf oder nicht.“ Er befürchtet für Minges erhebliche, praktische Konsequenzen, da das Unternehmen unter anderem im Auftrag der Marke Käfer abfüllt.

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