Für die Kennzeichnung müssten deshalb feste Regeln gelten: „Der Mindestanteil regionaler Zutaten muss bei 70 Prozent festgelegt werden, und es muss eine Höchstkilometeranzahl gelten, die ein Produkt zurückgelegt haben darf.“ Der Kunde müsse außerdem erkennen können, welche Region konkret gemeint sei. Das Ernährungsministerium sei noch weit davon entfernt, diese Transparenz sicherzustellen.