Seit 2016 regelt die sogenannte Tabakerzeugnis-Verordnung, dass Zigarettenpackungen im Verkauf nicht verdeckt sein dürfen. Die Richter urteilten jedoch, dass diese Vorschrift gesetzlich nicht ausreichend verankert sei. Das Europarecht enthalte nur Vorgaben zu den Warnhinweisen selber, nicht aber zum Verkaufszubehör wie eben Steckkarten. Gegen das Urteil können die Verbraucherzentralen Berufung einlegen.
Tabakwaren Produktkarten sind rechtskonform
Die beim Verkauf von Tabakwaren verwendeten Produktkarten, die im Regal vor die Packungen mit den Schockfotos gesteckt werden, sind rechtskonform. Dies hat das Landgericht Berlin in einem vom Bundesverband der Verbraucherzentralen betriebenen Klageverfahren gegen eine Filialkette von Tabakwarenfachgeschäften entschieden.

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