Die wichtigsten Punkte, zusammengefasst von Karl Schiewerling, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der das Gesetz mit initiiert hat: Der Arbeitgeber muss jetzt für Subunternehmerketten haften und ist für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Er ist zudem verpflichtet, Arbeitsmittel kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Es darf auch keine Aufrechnung mit unpfändbaren Forderungen geben. Außerdem gibt es eine verschärfte Dokumentationspflicht. Die Arbeitszeit der Angestellten muss am selben Tag unmittelbar nach der Arbeitsaufnahme erfasst werden. So will man laut Schiewerling künftig den „massiven Verstößen gegen das Arbeitsgesetz“ einen Riegel vorschieben. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat auf den Beschluss reagiert. „Dieses Gesetz war überfällig, denn in der deutschen Fleischwirtschaft gibt es eine größere Anzahl schwarzer Schafe, die es mit großer Phantasie verstehen, den seit Juli 2014 geltenden Branchenmindestlohn, Arbeitnehmerschutzrechte und sozialrechtliche Abgabepflichten zu unterlaufen“, so Claus-Harald Güster, stellvertretender NGG-Vorsitzender. Er unterstreicht, dass „erst durch die massive Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes entstanden“ sei. Das neue Gesetz muss noch vom Bundesrat gebilligt werden, bevor es in Kraft treten kann.
Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen Gesetz beschlossen
Der Bundestag hat gestern ein Gesetz zur „Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“ beschlossen. Es soll schlechte Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern in deutschen Schlachthöfen beenden.
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