Nutztierhaltung Schlachtung hochträchtiger Tiere verboten

Der Bundestag hat einem Gesetzesentwurf der Großen Koalition zugestimmt, der die Schlachtung von Nutztieren im letzten Drittel der Trächtigkeit künftig verbietet – ausgenommen, sie werden zur Bekämpfung von Seuchen getötet. Das Gesetz soll jedoch nicht für alle Tierrassen gelten. Schafe und Ziegen wären von der Regelung ausgenommen.

Freitag, 19. Mai 2017 - Hersteller
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Artikelbild Schlachtung hochträchtiger Tiere verboten
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Nach Angaben des Agrarministeriums bedarf es zusätzlicher Erkenntnisse über ihre Haltung, um sie mit einbeziehen zu können. Seit Langem kritisieren Tierschützer, dass Föten qualvoll verenden, wenn Muttertiere geschlachtet werden. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt das Gesetz grundsätzlich. „Der Entwurf ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Aus Tierschutzsicht ist jedoch nicht zu vertreten, warum Schafe und Ziegen von diesem Verbot ausgenommen sein sollen. Hier bedarf es dringender Nachbesserung“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Eine tierschutzgerechte Regelung müsse zudem anstelle von Notschlachtungen und zur Tötung im Seuchenfall bei trächtigen Tieren eine Euthanasie vorsehen. Neben einer verpflichtenden Trächtigkeitsuntersuchung vor dem Transport zum Schlachthof fordert der Deutsche Tierschutzbund ein nationales und EU-einheitliches Schlachtverbot für trächtige Tiere und entsprechende Rechtsvorschriften, die Sanktionen bei Verstößen festsetzen.

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