Für die Ernährungsindustrie von besonderer Bedeutung ist die im Gesetzesentwurf vorgesehene Einrichtung einer „Zentralen Stelle“, die dafür sorgt, dass alle Beteiligten bei der Verpackungsentsorgung ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Die „Zentrale Stelle“ wird von Industrie und Handel errichtet und soll zu gegebener Zeit in eine beliehene Stiftung überführt werden.
Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen sowie dafür verwendete Rezyklate und nachwachsende Rohstoffe in die Bemessung der Beteiligungsentgelte einfließen zu lassen. Im Supermarkt informieren künftig Schilder an Regalen die Kunden darüber, wo Mehrwegflaschen stehen. Außerdem wird auf einige Getränke Pfand fällig, die bisher pfandfrei waren, nämlich auf Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure und Mischgetränke mit einem Molkeanteil von mindestens 50 Prozent.
Das Bundesumweltministerium will damit Verbraucher dazu bringen, mehr Mehrweg zu kaufen. Auch eine Mehrwegquote wird - anders als ursprünglich geplant - im Gesetz verankert. Der Mehrweganteil soll mindestens bei 70 Prozent liegen. Bisher liegt der Anteil bei rund 45 Prozent, Tendenz seit Jahren sinkend. Sanktionen sind aber nicht geplant. Umweltverbände wie der Nabu fordern eine Extra-Steuer oder Abgabe auf Einweg-Getränkeverpackungen.