Küken Das Sterben geht vorerst weiter

Das Töten männlicher Küken direkt nach dem Schlüpfen verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz. Diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster bestätigte mehrere Urteile von Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen (NRW) gegen einen Erlass der rot-grünen Landesregierung.

Dienstag, 24. Mai 2016 - Hersteller
LEBENSMITTEL PRAXIS

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) will „alles dafür tun,  das Küken-Schreddern mit einer praxistauglichen Alternative 2017 zu beenden“.  Das Tierschutzgesetz erlaube das Töten von Tieren, wenn dafür ein vernünftiger Grund vorliege, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Aufzucht der ausgebrüteten männlichen Küken sei für die Brütereien mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden und deshalb keine Alternative. Revision ließ das OVG nicht zu. Gegen diese Entscheidung kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. (Az.: 20 A 488/15 und 20 A 530/15).

Das Urteil aus Nordrhein-Westfalen hat für die Branche Signalwirkung, auch wenn nur 5,4 Prozent aller in Deutschland ausgebrüteten Küken in NRW schlüpfen. Zwölf von bundesweit 30 Betrieben sind in NRW ansässig. Sie sind in der Regel aber deutlich kleiner als die Brüter in anderen Bundesländern.

Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) ist enttäuscht und spricht von einer herben Niederlage für den Tierschutz in Deutschland. Sein Ministerium werde nach Vorlage des schriftlichen Urteils prüfen, ob NRW in die nächsthöhere Instanz zieht, heißt es in einer Pressemitteilung.

Auch der Deutsche Tierschutzbund kritisierte das Urteil: "Der Tierschutz unterliegt wirtschaftlichen Interessen. Das ist angesichts eines Staatsziels Tierschutz nicht hinnehmbar“, sagte der Präsident der Organisation, Thomas Schröder.

Remmel wollte das Töten aus rein wirtschaftlichen Gründen 2013 per Erlass unterbinden. Dagegen zogen elf betroffene Brütereien vor die Verwaltungsgerichte. Die Bundesregierung lehnt ein Verbot ab und setzt auf eine technische Lösung, die 2017 marktreif sein soll. Dabei wird bereits vor dem Schlüpfen erkannt, welches Geschlecht der Embryo hat.

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