Tierwohl-Debatte EU-Kommission bremst Bundesregierung bei Tierhaltungslogo

Die von der schwarz-roten Koalition geplante Einbeziehung ausländischer Ware in das verpflichtende Tierhaltungslogo für Fleisch auf dem deutschen Markt stößt auf Einwände der EU-Kommission. In ihrer jetzigen Form seien die Pläne nicht mit den EU-Regeln kompatibel, heißt es in einer Stellungnahme der Brüsseler Behörde. Vor diesem Hintergrund fordern Branchenverbände Konsequenzen.

Donnerstag, 27. August 2026, 11:22 Uhr
Thomas Klaus (mit dpa)
Kennzeichnung gestaltet sich schwierig: Die von der schwarz-roten Koalition geplante Einbeziehung ausländischer Ware in das verpflichtende Tierhaltungslogo für Fleisch auf dem deutschen Markt stößt auf Einwände der EU-Kommission. Bildquelle: M. Moskopp

In ihrer jetzigen Form seien die Pläne nicht mit den EU-Regeln kompatibel, heißt es in einer Stellungnahme der Europäischen Kommission zu der von der Bundesregierung geplanten Einbeziehung ausländischer Ware in das verpflichtende Tierhaltungslogo für Fleisch auf dem deutschen Markt. Sollte Deutschland das Vorhaben so umsetzen, könnte ein Vertragsverletzungsverfahren drohen. Das Bundesagrarministerium teilte auf Anfrage mit, die Stellungnahme werde derzeit geprüft.

Behörde sieht Einschränkung des freien Warenverkehrs

CDU/CSU und SPD planen mehrere Änderungen an der 2023 noch von der Ampel-Koalition per Gesetz beschlossenen staatlichen Kennzeichnung. Der Start mit Schweinefleisch wurde deshalb auf Anfang 2027 verschoben. Das Logo soll dann nicht nur in Supermärkten, sondern auch in Restaurants zum Einsatz kommen. Zudem soll Fleisch aus dem Ausland in die bisher nur für inländische Erzeugnisse vorgesehene Kennzeichnungspflicht einbezogen werden. Dieser Aspekt wurde wie bei solchen Vorhaben üblich zur Prüfung an die EU-Kommission übermittelt.

Die Behörde sieht darin in ihrer auf den 11. August datierten Stellungnahme eine Einschränkung des freien Warenverkehrs. Im Gesetzentwurf sei nicht vorgesehen, dass ausländische Kennzeichnungssysteme anerkannt werden. Deshalb müssten ausländische Erzeuger künftig nachweisen, dass sie die deutschen Anforderungen erfüllen – andernfalls würde ihr Fleisch mit der niedrigsten Haltungsform „Stall“ gekennzeichnet. Das wäre mit zusätzlichem Aufwand verbunden.

Zusätzlicher Verwaltungsaufwand bei Bio-Produkten kritisiert

Verbraucher könnten deshalb außerdem nicht immer anhand des Logos die tatsächlichen Haltungsbedingungen erkennen. Ihnen könnten zudem wichtige Informationen fehlen, wie die Kommission am Beispiel Dänemarks kritisiert: Das Land sei einer der größten Exporteure von Schweinefleisch nach Deutschland und schreibe „wichtige Beiträge zur Verbesserung des Tierschutzes, wie etwa die Haltung einer größeren Anzahl von Schweinen mit intakten Schwänzen oder die Erhöhung der Zahl nicht kastrierter Schweine“ vor. Solche Unterschiede seien an den deutschen Tierhaltungsstufen nicht erkennbar.

Die EU-Kommission kritisiert darüber hinaus den zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei Bio-Produkten. Um Fleisch aus dem Ausland in Deutschland als ökologisch oder biologisch erzeugt vermarkten zu dürfen, würde es demnach nicht ausreichen, dass es bereits in einem anderen EU-Staat als ökologisch oder biologisch anerkannt wurde. Zusätzlich müsste auch das deutsche Mitteilungs-, Registrierungs- und Rückverfolgbarkeitssystem eingehalten werden. Darin sieht die Kommission einen weiteren Verstoß gegen EU-Recht. Deutschland kann nun auf die Bedenken antworten. Die geplanten Änderungen dürften zudem nicht vor Mitte November beschlossen werden.

Das geplante Kennzeichnungssystem hat fünf Kategorien, von der Stufe „Stall“ mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis zu „Bio“. Bereits seit 2019 gibt es eine freiwillige Kennzeichnung der Supermarktketten. Sie hat inzwischen die gleichen Stufen und umfasst Fleisch von Schweinen, Rindern und Geflügel.

Verbändebündnis will Streichungen im Gesetzentwurf

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG) fordert die Bundesregierung auf, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vollständig aufzuheben. Die ausführliche Stellungnahme der Europäischen Kommission ist nach Auffassung des ZDG ein klares Stoppsignal für die Regierungskoalition.

Ein Verbändebündnis fordert das Bundesagrarministerium und die Bundesregierung erneut auf, die verpflichtende Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung sowie auf verarbeitete tierische Lebensmittel aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Für die Außer-Haus-Verpflegung müsse es bei freiwilligen Kennzeichnungsmöglichkeiten bleiben.

Dem Verbändebündnis gehören folgende Organisationen an: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband), Die Caterer im DEHOGA, Bundesverband der Systemgastronomie (BdS), Deutsches Tiefkühlinstitut, Großhandelsverband Foodservice (GVF), Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZDB) und der Verband Deutscher Großbäckereien.

Neue Produkte

Videos vom Supermarkt des Jahres 2026 - Nominierte und Gewinner