Freihandel EU-Mercosur-Abkommen gilt ab Mai 2026 vorläufig

Das Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten kann ab dem 1. Mai 2026 vorläufig angewendet werden. Unternehmen profitieren dann von niedrigeren Zöllen, bevor das Abkommen offiziell in Kraft tritt. 

Dienstag, 24. März 2026, 10:21 Uhr
Manuel Glasfort (mit dpa)
Mehrere Jahrzehnte verhandelte die EU mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten über das Abkommen, welches die weltgrößte Freihandelszone der Welt schaffen soll. Bildquelle: Getty Images

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den südamerikanischen Mercosur-Staaten kann ab dem 1. Mai 2026 vorläufig angewendet werden. Die EU-Kommission teilte mit, dass sie den letzten notwendigen Schritt vollzogen habe, indem sie eine entsprechende Mitteilung an Paraguay als koordinierenden Vertragsstaat übermittelt habe. Argentinien, Brasilien und Uruguay hätten das notwendige Ratifizierungsverfahren bereits abgeschlossen und dies der EU mitgeteilt. Von Paraguay werde die Mitteilung in Kürze erwartet.

Unternehmen in Deutschland und anderen EU-Staaten können damit die Vorteile des Abkommens nutzen, noch bevor dieses offiziell in Kraft tritt. Der Deal war zu Jahresbeginn nach mehr als 25 Jahren Verhandlungen unterzeichnet worden. Durch den Abbau von Handelsbarrieren und Zöllen soll der Austausch von Waren und Dienstleistungen angekurbelt werden. Besonders große Chancen sieht die EU-Kommission für die Autoindustrie, den Maschinenbau und die Pharmabranche. Auf Autoimporte in die Mercosur-Länder wird derzeit ein Zoll in Höhe von 35 Prozent fällig.

Das formelle Inkrafttreten des Abkommens wird wegen des Europäischen Parlaments vermutlich noch Monate oder länger auf sich warten lassen. Dieses hatte im Januar mit knapper Mehrheit beschlossen, den Vertragstext vor einer endgültigen Abstimmung vom Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen. Dafür gibt es keine Frist. Aus Luxemburg hieß es laut der Mitteilung, dass die letzten Gutachtenverfahren zwischen 16 und 26 Monaten gedauert hätten.

EU-Kommission weist Kritik zurück

Gegner des Abkommens kritisieren, es sei so angelegt, dass die Freihandelsabsprachen von Mitgliedstaaten nicht nach dem Einstimmigkeitsprinzip angenommen werden mussten. Zudem befürchten sie, dass EU-Standards bei Verbraucherschutz, Umwelt und Tierwohl beeinträchtigt werden könnten. Die EU-Kommission weist dies allerdings kategorisch zurück.

EU-Handelskommissar Maros Sefcovic erklärte, das vorläufige Inkrafttreten sei ein wichtiger Schritt, um die Glaubwürdigkeit der EU als bedeutender Handelspartner unter Beweis zu stellen. „Die Priorität besteht nun darin, das Abkommen in konkrete Ergebnisse umzusetzen und den EU-Exporteuren die Plattform zu bieten, die sie benötigen, um neue Chancen für Handel, Wachstum und Arbeitsplätze zu nutzen“, zitierte die EU-Kommission Sefcovic in der Mitteilung.

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