Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag ein Gesetz beschlossen, das den Handel und die Herstellung von Lachgas sowie zwei Substanzen, die als K.-o.-Tropfen eingesetzt werden, deutlich einschränkt. Das Parlament änderte dazu das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz. Die Verwendung der Stoffe als Industriechemikalien, in der Wissenschaft und als Arzneimittel bleibt erlaubt.
Bundesinstitut für Risikobewertung warnt
Lachgas, chemisch Distickstoffmonoxid, wird in der Lebensmittelindustrie zum Aufschäumen von Sahne eingesetzt. Unter Jugendlichen hat sich das Gas zu einer Partydroge entwickelt. Konsumenten füllen es meist aus kleinen Kartuschen oder Spendern in Luftballons und atmen es ein.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt vor dem Konsum. Kurzfristig drohen Bewusstlosigkeit und Lähmungen, langfristig Schäden an Hirn und Nervensystem.
Kein Verkauf mehr online und an Selbstbedienungsautomaten
Künftig dürfen Lachgas und bestimmte Chemikalien nicht mehr online und an Selbstbedienungsautomaten verkauft werden. Für Volljährige gilt eine Beschränkung auf maximal zehn Kartuschen mit 8,4 Gramm pro Einkauf. Minderjährigen ist der Erwerb komplett untersagt.
Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt das Gesetz grundsätzlich, fordert aber eine bundesweite Aufklärungsoffensive. Die Gewerkschaft gibt zu bedenken, dass die noch zulässige Füllmenge etwa dem Volumen eines Luftballons entspricht und leicht zu Konsumzwecken missbraucht werden könnte.
