Der Handelsverband Deutschland warnt vor neuen bürokratischen Belastungen durch die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Der Verband fordert, dass tarifgebundene und tarifanwendende Unternehmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden sollten. Die Richtlinie muss bis Sommer 2026 in nationales Recht umgesetzt sein und sieht zusätzliche Auskunfts- und Berichtspflichten für Arbeitgeber vor.
Genth: Geltendes Gesetz reicht aus
„Gleicher Lohn bei gleicher Arbeit ist für Arbeitgeber in Deutschland ein selbstverständlicher Grundsatz“, sagte Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das seit 2017 geltende Entgelttransparenzgesetz biete bereits einen umfassenden rechtlichen Rahmen, um die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern sicherzustellen. Die zusätzlichen Vorgaben der EU-Richtlinie hätten für Arbeitgeber einen unnötigen bürokratischen Mehraufwand zur Folge, so Genth weiter.
„Massenhaft Arbeitsplätze in Gefahr“
Der Verband kritisiert, dass die geplante Umsetzung dem Bekenntnis der Bundesregierung zu einem konsequenten Bürokratieabbau widerspreche. Viele Unternehmen kämpften in den aktuell wirtschaftlich und geopolitisch herausfordernden Zeiten um ihre Existenz, so der Handelsverband. Branchenübergreifend seien massenhaft Arbeitsplätze in Gefahr. „Neue komplexe Berichts- und Prüfpflichten sind jetzt fehl am Platze“, warnte Genth.
Mit Blick auf die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie fordert der Verband eine Ausnahme für tarifgebundene und tarifanwendende Unternehmen. Tarifverträge böten ein transparentes, geschlechtsneutrales und an objektiven Kriterien ausgerichtetes Vergütungssystem, das eine diskriminierungsfreie und faire Vergütung gewährleiste, argumentiert Stefan Genth. Ohne eine Ausnahme würde die seit Jahren branchenübergreifend rückläufige Tarifbindung weiter unter Druck geraten. „Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Tarifbindung wieder zu stärken und Bürokratie abzubauen. Das muss jetzt die Leitschnur sein und bleiben“, betonte Genth.
