Das Bundeskartellamt hat im Jahr 2024 Bußgelder in Höhe von 26 Millionen Euro gegen sechs Unternehmen und eine Privatperson verhängt. Die Behörde führte im vergangenen Jahr elf Durchsuchungen durch. Das teilte Kartellamtspräsident Andreas Mundt bei der Vorstellung des Jahresberichts 2024/25 in Bonn mit.
Höhe der Bußgelder schwankt von Jahr zu Jahr
Im ganzen Jahr 2023 waren es Bußgelder in Höhe von knapp drei Millionen Euro gewesen. Ein klarer Trend lässt sich dadurch aber nicht ableiten. Denn die Werte schwanken Jahr für Jahr – je nachdem, ob gerade ein größeres Verfahren abgeschlossen wird und die Täter zur Kasse gebeten werden. 2022 waren Bußgelder über 24 Millionen Euro verhängt worden.
53,7 Millionen Euro aus früheren Verfahren eingesammelt
Die Bußgelder im Jahr 2024 betrafen die Bereiche Schutzbekleidung, Telekommunikation und Netzwerktechnik, Bauleistungen sowie Straßenreparaturen. Das Kartellamt vereinnahmte im vergangenen Jahr aus früheren Verfahren insgesamt 53,7 Millionen Euro an Bußgeldern einschließlich Zinsen.
In der ersten Jahreshälfte 2025 verhängte die Behörde weitere Bußgelder in Höhe von etwa zehn Millionen Euro und vereinnahmte rund 16 Millionen Euro inklusive Zinsen aus früheren Verfahren. Die Behörde führte in diesem Zeitraum drei Durchsuchungen durch.
Kartellamtschef Mundt betont Bedeutung des Wettbewerbs
„Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung“, erklärte Mundt. „Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel – eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren.“
Das Bundeskartellamt prüfte im Jahr 2024 rund 870 Fusionen. Neun Zusammenschlüsse wurden vertieft geprüft und vier dieser Vorhaben zurückgenommen. In der ersten Jahreshälfte 2025 untersagte das Kartellamt unter anderem die geplante Übernahme mehrerer Schlachthöfe der Vion durch die Premium Food Group, ehemals Tönnies.
„Unsere Fälle zeigen die weiterhin ungebrochene Bedeutung der Fusionskontrolle für einen funktionierenden Wettbewerb“, betonte Mundt. Die Behörde stelle sich dabei nicht der Entstehung nationaler Champions in den Weg. Vielmehr sei ein aktives Wettbewerbsumfeld die Voraussetzung dafür, dass Unternehmen zu solchen Champions werden könnten.
„Große Vier“ dominieren den Markt, aber bilden kein Oligopol
Der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) ist in Deutschland relativ stark konzentriert, wie das Kartellamt in seinem Jahresbericht betont. Auf die „großen Vier“ Rewe, Edeka, Aldi und die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland entfallen mehr als 85 Prozent des Gesamtumsatzes; Drogerien und Online-Handel sind hier nicht einbezogen. Von einem wettbewerbslosen Oligopol könne hingegen nicht ausgegangen werden, da zwischen den „Großen“ durchaus Wettbewerb bestehe.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte mit Blick auf den Lebensmitteleinzelhandel: „Das Bundeskartellamt beobachtet diesen Sektor aufmerksam, um sicherzustellen, dass Wettbewerb erhalten bleibt, Lieferanten nicht unangemessen benachteiligt werden und Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend Einkaufsalternativen haben.“ Besonders bei Übernahmen werde sorgfältig geprüft, ob durch diese der Wettbewerb eingeschränkt oder die Verhandlungspositionen gegenüber Lieferanten unzulässig verstärkt würden.
Verhältnis zwischen Handel und Herstellern von Vielfalt geprägt
Das Verhältnis der Handelsketten zu den Herstellern und Lieferanten sei von einer großen Heterogenität geprägt, heißt es in dem Bericht weiter. Neben kleineren regionalen Produzenten gebe es ebenso global operierende Hersteller von Markenprodukten mit einer stärkeren Position.
Grünes Licht gab das Bundeskartellamt in jüngster Zeit beispielsweise für die Übernahme der Glockenbrot Bäckerei durch Harry Brot von Rewe, für den Kauf von vier großflächigen Globus-Standorten durch Kaufland und für den Beitritt von Konsum Dresden und Konsum Leipzig zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen. Auch den Erwerb der Uckermärker Milch in Brandenburg durch die Edeka-Zentrale gaben die Wettbewerbshüter frei.
Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola läuft noch
Das Ende 2023 gegen Coca-Cola Europacific Partners Deutschland eingeleitete Missbrauchsverfahren läuft noch. Die Ermittlungen dauern noch an. Im Raum steht der Verdacht, dass Coca-Cola durch die Ausgestaltung seiner Konditionen gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere die Rabattgestaltung, andere Getränkehersteller in ihren Möglichkeiten behindert. Coca-Cola könnte eine marktbeherrschende Stellung missbraucht haben, um Händler dazu zu bewegen, ihre gesamte Produktpalette jenseits der Cola-Getränke abzunehmen und zu bewerben.
