Der Bundesgerichtshof (BGH) verlangt von Versandapotheken eine ausdrückliche Einwilligung der Kunden zur Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten bei Amazon-Verkäufen. Diese Einwilligungsmöglichkeit fehlt auf der Plattform bislang. Ab Ende April 2025 dürfen rezeptfreie Medikamente nicht mehr über die Plattform verkauft werden. Den Apotheken drohen sonst Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro.
Die datenschutzrechtliche Verantwortung liegt nach dem BGH-Urteil bei den Apotheken und nicht bei Amazon. Rund 40 Versandapotheken haben bereits Abmahnungen erhalten und Unterlassungserklärungen unterschrieben. Die Frist für weitere Anbieter läuft am 28. April 2025 aus.
Sanicare warnt vor Abwanderung ins Ausland
„Wir stehen für einen sicheren, verantwortungsvollen Onlinevertrieb von Medikamenten. Doch ohne einen rechtssicheren technischen Rahmen können wir unsere Produkte auf Amazon nicht länger anbieten, ohne juristische Konsequenzen zu riskieren“, erklärte Marcus Diekmann, Chief Digital Officer und Mitgesellschafter der Sanicare Gruppe.
Diekmann warnte vor möglichen Folgen: „Wenn Versandapotheken Amazon verlassen müssen, profitieren davon nicht die stationären Apotheken, sondern große Anbieter aus dem Ausland. Kunden, die online bestellen möchten, werden zu niederländischen Plattformen wechseln.“