Matthias Dreiucker hält Fangprämien für Verkäufer und Kassenpersonal, die Ladendiebe ertappen, für keine Seltenheit: „Es gibt zum Beispiel Verkaufspersonal, das in seiner Pause vor den Monitoren oder an bestimmten Positionen sitzt, damit es Kunden beim Diebstahl beobachten kann.“
Unausgebildete Hobby-Detektive vernachlässigen Eigensicherung
Der Inhaber des DSD-Sicherheitsdienstes im niedersächsischen Neuenkirchen ist seit mehr als zwei Jahrzehnten als Detektiv tätig, betreut rund 70 Einzelhändler. Und: Dreiucker leitet die Sektion Kaufhausdetektive im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes (BUDEG).
Auf Wunsch der LP hörte er sich bei BUDEG-Mitgliedern um. Die bestätigen ebenfalls, dass Fangprämien an Mitarbeiter nicht unüblich sind.
Für Dreiucker und seine Kollegen steht fest: Fangprämien sind ein absolutes No-Go. Mitarbeiter könnten „zu sehr motiviert“ sein, als unausgebildete „Hobby-Detektive“ die Straftäter falsch ansprechen, die Eigensicherung vernachlässigen. Außerdem seien sie in der Regel über die rechtlichen Bedingungen beim Festsetzen eines Ladendiebes nicht ausreichend informiert.
Auch Fangprämien für Detektive lehnt der Verband ab
Matthias Dreiucker nennt Fragen wie: Wann darf ich eine vorläufige Festnahme aussprechen und was hat die für Konsequenzen? Was bedeutet Freiheitsberaubung bei vermeintlichen Dieben? Wann darf ich den Täter noch stellen: an der Tür oder noch auf dem Parkplatz? Wie gehe ich mit Personen unter 14 oder bis 18 Jahren um? Wann rufe ich die Polizei und wann nicht?
Der BUDEG lehnt übrigens nicht nur Fangprämien für Mitarbeiter ab, sondern ebenfalls die erheblich weiter verbreiteten Zahlungen an Ladendetektive. Matthias Dreiucker argumentiert: „Die Detektive bekommen einen Stundenlohn und sollen nicht auch noch eine Erfolgsprämie erhalten. Diese würde über lange Sicht nur zu Unregelmäßigkeiten führen.“
Reduzieren der Inventurdifferenz durch Prävention
Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass Detektive aus Prämien-Gier womöglich den Kunden Artikel in die Tasche steckten. Ebenso wenig ausgeschlossen: Auch Handels-Mitarbeiter könnten sich zu ähnlichen Handlungen verführen lassen.
Der Appell des BUDEG-Sektionsleiters: „Den Händlern darf es nicht um Fangprämien und Quoten gehen, sondern um das Reduzieren der Inventurdifferenz durch Prävention.“
Die Lebensmittel Praxis wird in der nächsten Ausgabe umfassend über das Thema der Fangprämien berichten.
